MUSIK

Das Ministerium veröffentlicht nachfolgend eine Auswahl seiner Tätigkeiten sowie die Namen der sich selbst als solche bezeichnenden Künstler, deren Machwerke nach §3 Abs. 1 SkaGB nur noch in der vom Ministerium vorgeschlagenen Art ertönen dürfen.

 

Das Ministerium versichert die perfekte Qualität des Tonmaterials zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Nachträgliche Manipulationen durch vereinzelte Frequenzverschiebungen sind auf ausländische Terroristen, minderjährige chinesische Computerhacker und andere bösartige Tunichtgute zurückzuführen. Das Ministerium verurteilt diese dreisten Taten auf das Schärfste und weist jegliche Verantwortung von sich.